KASSENSICHERUNGSVERORDNUNG ab 1.1.2020
Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Registrierkassen in Deutschland durch entsprechende Maßnahmen angepasst werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht nachträglich manipuliert werden kann.
Im Zuge der KassenSichV müssen die Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Die Firma REPOINT stellt für ihre Kunden die entsprechende Aufrüstung in Zusammenarbeit mit der Firma "fiskaltrust." zur Verfügung.