JAHRESBELEG – Registrierkassenpflicht:
WAS IST VORGESCHRIEBEN:
1. Zum Abschluss ihres Geschäftsjahres
muss für jeden Signierkreislauf einen Jahresbeleg erstellt werden.
Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg Dezember.
Monatsbeleg Dezember =
Jahresbeleg
Der Jahresbeleg wird automatisch erstellt und kann nachträglich über das Programm "RepointSIGN" jederzeit (!) - so wie die einzelnen Monatsbelege und Nullbon - gedruckt werden.
2. Verpflichtende
Überprüfung des Jahresbeleg bezüglich Manipulationsschutz spätestens bis 15. Februar durch ihre steuerliche Vertretung oder mittels APP BMF.
WEITERE INFORMATION BMF: